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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
#85
Wie sind denn hier die Fakten?

- der Vater hat überdurchschnittlichen Kontakt zu seinem Kind
- die Mutter geht in einem anstrengenden Job arbeiten und liegt eben nicht auf der faulen Haut
- offensichtlich hat der TO ein gutes Verhältnis zur Mutter, ansonsten wären diese vielfachen flexiblen Absrachen nicht möglich
- scheinbar kommt die Mutter dem TO beim Unterhalt entgegen

Der TO ärgert sich scheinbar darüber, dass er dennoch Unterhalt zahlen muss. Aber das sind eben so die Ärgernisse des Lebens. Kinder kosten Zeit, Anstrengung und Geld. Das ist ganz normal.

Es gibt absolut keinen Grund hier irgendeine Welle zu machen und ich würde auch dringend davon abraten. Es gibt hier vieles, was außerordentlich positiv ist. Wenn ihm dennoch irgendwelche komischen Flöhe ins Ohr gesetzt werden, dann lässt das bei mir an der Seriosität der Flohsetzer arge Zweifel entstehen.

Also, lieber TO, sei froh und stolz auf die Situation, wie sie ist. Das ist bei Leibe nicht selbstverständlich. Und an ein paar Kröten Unterhalt wird deine Welt schon nicht zerbrechen.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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