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Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung
@StPe...

Dürfen dürften das beide Elternteile. Dazu müssten sie sich aber einig sein. Sind sich viele aber nicht. Wie ihr zum Beispiel.

Auch wenn es Dir nicht bewusst ist. Sei froh, dass die KM den jetzigen Job hat. Denn ohne den würdest Du mit Sicherheit nicht so viel Umgang und Betreuung mit deinem Kind haben. Soll heißen. Wenn die KM einen Job findet, wo sie von Mo-Fr von 8-16 Uhr arbeiten geht. Dann kannst Du deinen Traum vom Wechselmodell mit Zahlung von "0" Euro Kindsunterhalt begraben.

Dir geht es doch letztendlich darum, keinen KU mehr zu zahlen. Oder?
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 21-09-2015, 19:01
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 22-09-2015, 22:45
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 09:44
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 15:38
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von Dzombo - 23-09-2015, 17:37
RE: Antrag auf gerichtliche Handlung der Zwangsvollstreckung - von the notorious iglu - 23-09-2015, 18:14

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