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"Übernahme der Elternschaft kraft Willensakts"?
#3
(24-09-2015, 09:06)Zuschauer schrieb: Ich denke da noch weiter, ist das Kind von dem Mann dann auch erbberechtigt?

 Na klar, er hat dann alle "Vaterrechte" Rolleyes

hier noch ´n link dazu:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bu...54373.html

Aber immerhin, demnach kann man nun doch sicher auch als echter Vater per Willenserklärung einen von Muttern künstlich installierten "rechtlichen Vater" aushebeln.......oder etwa nicht?
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RE: "Übernahme der Elternschaft kraft Willensakts"? - von Pinke Ohnesorg - 24-09-2015, 09:52

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