27-09-2015, 19:00
Dass Nichtkooperation und Streiten zum alleinigen Sorgerecht führt, steht ja nirgendwo. Es steht, dass sorgfältig geprüft werden müsse bla, bla ,bla ob das gemeinsame Sorgerecht im Sinne des Kindeswohls ist. .... Mit Klagen kommt man da nicht weiter. So weit ich weiss, reden sie hier von Besuchsrecht und nicht von Umgang. Die Besuchsregelung im vorliegenden Fall - das ist ja der Witz - hatte einwandfrei funktioniert. Da gab es keine Klagen. Aber weil der Vater über verschiedene Punkte nicht informierte worden war, Konfessionswechsel, Ferienreise ins Ausland .... UND das Mami hingegangen ist und diese Geschichten vor Gericht erfolgreich als Streit hingestellt hatte, haben sie dem Vater die gemeinsame Sorge vorenthalten. ....
Ich meine, es würde darum gehen, dass Eltern, die sich so verhalten und sich das alleinige Sorgerecht erstreiten generell unter Verdacht gestellt werden, ob sie für die Ausübung der elterlichen Sorge auf Dauer geeignet sind. Aber da sind wir Welten von entfernt. Übrigens: in 50% aller Fälle, in den sich die Mamis das alleinige Sorgerecht erstreiten, verlieren die Kinder im Laufe des Folgejahres den Kontakt zum Vater.
Ich meine, es würde darum gehen, dass Eltern, die sich so verhalten und sich das alleinige Sorgerecht erstreiten generell unter Verdacht gestellt werden, ob sie für die Ausübung der elterlichen Sorge auf Dauer geeignet sind. Aber da sind wir Welten von entfernt. Übrigens: in 50% aller Fälle, in den sich die Mamis das alleinige Sorgerecht erstreiten, verlieren die Kinder im Laufe des Folgejahres den Kontakt zum Vater.