27-09-2015, 23:56
(27-09-2015, 20:15)Gualterius schrieb: ..., gibt es denn kein ... Recht des Vaters auf Umgang ohne Sorge? ...
Per Gesetz schon: ZGB Art. 296
Zitat:A. Grundsätze
1 Die elterliche Sorge dient dem Wohl des Kindes.
2 Die Kinder stehen, solange sie minderjährig sind, unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter.
[..bla bla..]
Bereits mit Punkt 1 muss sich ein Richter nicht einmal mehr Mühe machen, wenn er die Regeln ins Gegenteil verkehren will.
https://t.me/GenderFukc