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Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind
#24
Es ist so:
Bei alleiniger Sorge (94% aller Fälle) hat der Vater so gut wie keine Rechte mehr an seinem Kind. Es gibt dann ein Besuchsrechtlein. Also alle vierzehn Tage .... kann von der Mutter jederzeit unterlaufen werden, indem das Kind auf einmal erzählt, dass es den Vater nicht mehr sehen wolle. Als nur noch "besuchsberechtigter Vater erfährt man dann bei der Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde KESB, dass eine an sich mögliche Gefährdungsmeldung kaum Aussicht auf Erfolg hat, weil man ja keine elterliche Sorge mehr hätte. .....

Ein Recht auf Umgang hat das Kind, so weit ich weiss , in der Schweiz nicht. Und es wäre meiner Meinung nach auch nicht praktisch kaum umsetzbar...

Haben beide Eltern die elterliche Sorge, ist die Voraussetzung für die alternierende Obhut gegeben. Aber darauf hat kein Vater einen Anspruch. Dazu kommt es nur bei gegenseitigem Einvernehmen. Können sich beide nicht einigen, bleibt von der Umsetzung her alles beim alten: die Mutter erhält die alleinige Obhut (ebenfalls so etwa 90% aller Fälle zur Zeit) und der Vater sieht sein Kind zu abgemachten Zeiten. Diese Zeiten laufen dann nicht mehr unter dem Label Besuchszeit. Zum Beispiel hat die Mutter das Kind zu Bringen oder Abzuholen ....

IMHO müsste es dazu kommen, dass AUSGRENZENDES VERHALTEN EINES ELTERNTEILS ALS GRUND ANERKANNT WIRD, DEM AUSGRENZENDEN ELTERNTEIL DIE ELTERLICHE SORGE ZU ENTZIEHEN. IN KONFLIKTFÄLLEN IST N U R DEMJENIGEN ELTERNTEIL, DAS DEN UNGESTÖRTEN KONTAKT DES KINDES ZUM ANDEREN ELTERNTEIL GARANTIEREN KANN, DIE ELTERLICHE SORGE ZU ÜBERTRAGEN. DEM ANDEREN IST SIE ZU ENTZIEHEN, UND ZWAR WEGEN GEFÄHRDUNG DES KINDESWOHLS ;-).
AUF DIESER EBENE MÜSSTE EIN BEWUSSTSEINSWANDEL HERBEIGEFÜHRT WERDEN. ABER DAS CHECKT HIER IN DER CH KEIN VÄTERVEREIN. SIE WOLLEN JETZT EIN RECHT AUF ALTERNIERENDE OBHUT EINFÜHREN. DASS EIN ANSPRUCH AUF ALTERNIERENDE OBHUT VON DEN GERICHTEN GENAUSO AUSGEHEBELT WÜRDE, WIE DER HOCH UND HEILIG VERSPROCHENE UND GESETZLICH VERANKERTE ANSPRUCH AUF DIE GEMEINSAME SORGE, CHECKEN SIE NICHT.
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Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - von zeitgenosse - 07-08-2014, 21:33
RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - von zeitgenosse - 07-08-2014, 22:51
RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - von zeitgenosse - 08-08-2014, 00:16
RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - von zeitgenosse - 08-08-2014, 10:45
RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - von zeitgenosse - 09-08-2014, 23:14
RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - von zeitgenosse - 10-08-2014, 23:33
RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - von zeitgenosse - 27-09-2015, 09:25
RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - von zeitgenosse - 27-09-2015, 19:00
RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - von zeitgenosse - 28-09-2015, 15:08
RE: Schweizer Recht, gemeinsame Sorge, Anhörung vom Kind - von zeitgenosse - 05-10-2015, 22:49

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