28-09-2015, 19:33
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-09-2015, 19:45 von Gualterius.)
Das Umgangsrecht ist was anderes als das Sorgerecht!
Die Kontaktvereitelung der Ex und ihrer Helfer muss in einem Verfahren an den Pranger. Das geht bei der gemeinsamen Sorge nicht, denn man soll ja auf der Elternebene blablabla bleiben...
Die Kontaktvereitelung der Ex und ihrer Helfer muss in einem Verfahren an den Pranger. Das geht bei der gemeinsamen Sorge nicht, denn man soll ja auf der Elternebene blablabla bleiben...