10-10-2015, 20:36
das kann aber bös nach hinten losgehen!
wenn das abr bei mutter liegt, kann das kind soviel bekunden, was es will. es muß in einem verfahren nachgewiesen werden, daß
bei der zarten mutter das kindswohl gefährdet ist und ein verbleib für das kind gefährndend.
siehe link:
http://www.familie-und-tipps.de/Kinder/P...iehen.html
das beste ist, beim FG den entsprechenden antrag zu stellen und das verfahren durchzustehen, dann hat man
einen titel und fertig! so - in dieser situation, kann eine wildgewordene gute mutter das kind sofort von der bullerei
holen lassen!
bb
netlover
wenn das abr bei mutter liegt, kann das kind soviel bekunden, was es will. es muß in einem verfahren nachgewiesen werden, daß
bei der zarten mutter das kindswohl gefährdet ist und ein verbleib für das kind gefährndend.
siehe link:
http://www.familie-und-tipps.de/Kinder/P...iehen.html
das beste ist, beim FG den entsprechenden antrag zu stellen und das verfahren durchzustehen, dann hat man
einen titel und fertig! so - in dieser situation, kann eine wildgewordene gute mutter das kind sofort von der bullerei
holen lassen!
bb
netlover