24-06-2009, 14:44
http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#neuheirat Satz 3 beachten.
Das Jugendamt kann übrigens gar nichts festlegen. Es darf nur Vorschläge machen. Den Unterhalt kann nur ein Richter festlegen.
Das Jugendamt kann übrigens gar nichts festlegen. Es darf nur Vorschläge machen. Den Unterhalt kann nur ein Richter festlegen.