24-06-2009, 14:48
Die Herabsetzung des Selbstbehalts bei Zusammenleben
ist eine Kopfgeburt der Familienrichter, siehe Düsseldorfer Tabelle.
Das JA übernimmt nur die gängige Rechtssprechung und entnimmt die Zahlen der D-Tabelle.
Wer es genauer nachlesen will:
Herabsetzung des Selbstbehalts bei Zusammenleben
FamRZ 2008/24, S. 2240ff.
ist eine Kopfgeburt der Familienrichter, siehe Düsseldorfer Tabelle.
Das JA übernimmt nur die gängige Rechtssprechung und entnimmt die Zahlen der D-Tabelle.
Wer es genauer nachlesen will:
Herabsetzung des Selbstbehalts bei Zusammenleben
FamRZ 2008/24, S. 2240ff.