06-11-2015, 22:53
(06-11-2015, 22:01)Stronzus schrieb: Die Pfändungsfreigrenze ist bei 1079,99.-€.Nicht bei KU-Rückständen.
(06-11-2015, 22:01)Stronzus schrieb: Aber wir kommen vom Thema ab. Es war die Frage wie man die Immobilie für die Zukunft sichert.Du scheinst nicht zu verstehen. Bei den wenigen Infos, die du gibst, gibt es m.M. nur ein vernachlässigbares ZV-Risiko. Mit den liquiden Mitteln kannst du abbezahlen, also kannst du damit auch durch KU-Zahlung die ZV verhindern.
Es ist weder bekannt ob es ein 18k-Hüttchen in der Lausitz, ein 650k EFH in Hanau oder ein 2,8Mio-Anwesen in Starnberg, noch welche Nutzungseinheiten da sind, etc.
Die Diskussion macht so keinen Sinn - und die Preisgabe hinreichend klarer Infos kann in solch einem Forum nicht angeraten werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #