13-11-2015, 15:00
(13-11-2015, 12:43)Stronzus schrieb: Die KM ist allerdings von der übelsten Sorte, könnte selbst schon ein Buch schreiben......
Sie versucht immer zu Schaden wo es nur geht.
...
Und die Übertragung aufs Kind scheidet auch aus, ich brauche die Mutter als Sorgeberechtigte dazu sowie, da keine Volljährigkeit vorliegt auch noch das Amt. Also alles Quatsch.
Du kannst die Karten für den Fall deines Todes etwas besser mischen. Du kannst in deinem Testament (im Nachlassgericht für etwa 50 € Einmalpaschale hinterlegen) einen Nachlassverwalter bestimmen der deinen Nachlass verwaltet bis dein Kind volljährig ist. In diesem Fall hat (laut verschiedener Quellen) die Mutter keinen Zugriff und Einfluss auf die Verwendung des Erbes und es bleibt somit dem Kind erhalten und läuft nicht Gefahr durch die Mutter vernichtet zu werden.
Ist zwar nicht deine Frage gewesen. Aber wenn du sowieso dabei bist deinen Kram etwas zu ordnen...
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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