16-11-2015, 12:41
Wenn ich das richtig sehe, ist der Fall ziemlich identisch. Dein Kind erhält Leistungen zur Teilhabe, es gibt zwei grundsätzlich unterhaltspflichtige Eltern und das Kind ist volljährig.
Den Unterhalt einfach so einstellen kannst du jedenfalls nicht. Schon gar nicht, wenn ein Titel besteht. Die Frage wird sich um die Höhe des zu leistenden Unterhalts drehen.
So oder so ist die Mutter nicht mehr berechtigt, den Unterhalt einzufordern. Das muss das Kind selbst tun, ggf. ein bestellter Betreuer oder der Träger der Sozialleistungen. An deiner Stelle würde ich da ansetzen. Abgesehen davon ist die Thematik auch ein wenig unübersichtlich. Lass dir einmal einen Anwalt empfehlen, der da fit ist und investier mal ein paar Euro in eine entsprechende Beratung.
Den Unterhalt einfach so einstellen kannst du jedenfalls nicht. Schon gar nicht, wenn ein Titel besteht. Die Frage wird sich um die Höhe des zu leistenden Unterhalts drehen.
So oder so ist die Mutter nicht mehr berechtigt, den Unterhalt einzufordern. Das muss das Kind selbst tun, ggf. ein bestellter Betreuer oder der Träger der Sozialleistungen. An deiner Stelle würde ich da ansetzen. Abgesehen davon ist die Thematik auch ein wenig unübersichtlich. Lass dir einmal einen Anwalt empfehlen, der da fit ist und investier mal ein paar Euro in eine entsprechende Beratung.