16-11-2015, 12:57
Aber noch mal, grundsätzlich: Das Kind wird komplett vom Sozialträger unterhalten, mit Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld, Bekleidungszuschuss und und und. Es bekommt Pflege 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Wo soll da eine Bedürftigkeit sein ?