16-11-2015, 13:09
Ich merke schon, es ist schwer darstellbar, aber ernähren ist doch der Punkt: Das Kind bekommt alles vom Sozialhilfeträger.
Und in der Sozialhilfe werden Ansprüche begrenzt gegenüber Eltern behinderter Kinder, weil eben diese Kinder nicht wie normale Kinder irgendwann auf eigenen Füßen stehen. Da wäre es doch völlig unlogisch, wenn die Sozialhilfe den Anspruch begrenzt, aber das den Eltern überhaupt nichts nützt, weil die Ansprüche dann nach BGB geltende gemacht werden. Und hier ist es so, dass die Betreuerin, die ja gleichzeitig Mutter ist, sich mit dem Geld selbst versorgt.
Und in der Sozialhilfe werden Ansprüche begrenzt gegenüber Eltern behinderter Kinder, weil eben diese Kinder nicht wie normale Kinder irgendwann auf eigenen Füßen stehen. Da wäre es doch völlig unlogisch, wenn die Sozialhilfe den Anspruch begrenzt, aber das den Eltern überhaupt nichts nützt, weil die Ansprüche dann nach BGB geltende gemacht werden. Und hier ist es so, dass die Betreuerin, die ja gleichzeitig Mutter ist, sich mit dem Geld selbst versorgt.