16-11-2015, 14:30
Ich glaube, du verstehtst den Begriff des Übergangs nicht. Es bedeutet nicht, dass dein Kind jetzt einen Unterhaltsanspruch gegen das Amt hat. Es bedeutet ganz einfach gesagt, dass nicht mehr das Kind bei dir kassiert oder die Mutter sondern das Amt.
Der Unterhaltsanspruch gegen dich bleibt bestehen unabhängig davon, ob der Anspruch oder die Forderung auf jemand anderes übergeht. Stichwort Legalzession.
Der Unterhaltsanspruch gegen dich bleibt bestehen unabhängig davon, ob der Anspruch oder die Forderung auf jemand anderes übergeht. Stichwort Legalzession.