16-11-2015, 16:06
(16-11-2015, 14:30)the notorious iglu schrieb: Ich glaube, du verstehtst den Begriff des Übergangs nicht. Es bedeutet nicht, dass dein Kind jetzt einen Unterhaltsanspruch gegen das Amt hat. Es bedeutet ganz einfach gesagt, dass nicht mehr das Kind bei dir kassiert oder die Mutter sondern das Amt.
Der Unterhaltsanspruch gegen dich bleibt bestehen unabhängig davon, ob der Anspruch oder die Forderung auf jemand anderes übergeht. Stichwort Legalzession.
Nein, genau das ist es doch , was ich geklärt haben will. Das es einen Unterhaltsanspruch gibt, ist klar, völlig klar, aber wer kassiert, das war genau das, was mir nicht klar war/ist. Der Unterhalt steht ncht mehr dem Kind zu, sondern dem Amt. Und das Amt, und nur das Amt, kann auf mich zu kommen und Unterhalt einfordern. Hier ist es ja so, dass die KM neben dem Amt noch Unterhalt fordern will.