(16-11-2015, 18:32)hobbit schrieb: Benötige ich hierfür die Einwilligung meiner Ex? Wir stehen beide im Grundbuch je zur Hälfte.
Theoretisch ja, praktisch nicht.
Wenn es zur Unterhaltsberechnung kommt, wird man dir für das Haus ein fiktives Einkommen zurechnen, genannt Wohnvorteil.
Ob du diesen Wohnvorteil tatsächlich selber nutzt oder durch Mieteinnahmen erzielst, bleibt letztlich egal.
Es kann natürlich sein, dass Exe die Hälfte der Mieteinnahmen kassieren will. Wenn sie die Hälfte der Hypotheken zahlt, ist dieses Ansinnen auch berechtigt. Wenn nicht, dann nicht.
(16-11-2015, 19:29)karlma schrieb: Dachte ich auch.
Dann hat meine Ex ohne mein Wissen vermietet. Der Mietvertrag war gültig, weil für den Mieter unser Innenverhältnis nicht von Belang war.
Ist bei mir ähnlich. Exe vermietet unser (immer noch nicht zwangsversteigertes) Haus illegal, ohne Einwohnermeldeamt über Mieter zu informieren oder gar mich als Miteigentümer. Die Miete kassiert sie ein, ohne das Finanzamt zu informieren.
Laut meiner Rechtsbeiständin soll ich das so laufen lassen, so lange anzunehmen ist, dass die Mieteinnahmen unter dem Wohnvorteil leigen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1