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Androhung von Anzeige durch Jugendamt
#3
1. Anzeige ist unwahrscheinlich. Einen Anwalt brauchst du nicht, nicht an dieser Stelle.
2. Als reine Vorsichtsmassnahme, gerade wenns ruppig wird immer zu empfehlen.
3. Müssig darüber nachzudenken, ob alles seine richtige Form hat. Sie sitzen am längeren Hebel und sie machen wie sie denken.
4. Das würde ich nicht machen. Über kurz oder lang wird man dich darauf festnageln. Halt dich sparsam mit Informationen. Teil ihnen deine Umschulung mit und Punkt.

Frage: Ist der Unterhalt tituliert?

Wenn nein, dann ist diese Formalie beredenswert, da unter solchen Umständen zunächst keine Unterhaltsschulden auflaufen. Damit das aber funktioniert sind deren Verpflichtungen zu erfüllen.
Wenn der Unterhalt bereits tituliert ist, ist es prinzipiell egal ob man denen noch antwortet oder nicht. Unabhängig von deinen Bemühungen und Mitteilung darüber werden es dann halt mehr Schulden.
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RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von Pombat - 17-11-2015, 13:21
RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von Pombat - 17-11-2015, 14:33
RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von Pombat - 17-11-2015, 15:33
RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von the notorious iglu - 17-11-2015, 15:20
RE: Androhung von Anzeige durch Jugendamt - von zeitgenosse - 17-11-2015, 18:36

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