Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII
#30
(17-11-2015, 11:56)karlma schrieb: In einem nicht unwesentlichen Teil sind die Fälle eben doch nicht gleich:

Bei @ gekko hatte das Kind den Wohnsitz nicht im Internat, weil es nur zur Ausbildung dort war. Hauptwohnsitz war bei der Mutter, so dass dort noch Bedarf anfiel. Deswegen taucht in seiner Rechnung auch der Regelsatz der GruSi auf.

Bei @SevenMonkkeys ist eine vollstationäre Unterbringung gegeben. Der Pflegesatz enthält Wohnkosten, Lebensunterhalt und Betreuungskosten. Das Kind ist eventuell bei der Mutter gar nicht mehr gemeldet (oder aus taktischen Gründen eben doch). Bei der Mutter finden nur noch Besuche statt. Für einmaligen Bedarf - auch die Besuche - gibt es zusätzliche Beihilfen. Es gibt keine weitere Bedürftigkeit, die Unterhaltspflichten auslöst.
Die Mutter möchte halt auf die Einkommensquelle mit dem halben Unterhalt nicht verzichten.

Richtig, ich vermute auch, dass der Wohnsitz meldetechnisch noch bei der Mutter ist, es ist aber von der Gegenseite vorgetragen worden, dass das Kind nur jedes zweite Wochenende und in den Ferien da ist. Wobei in den Sommerfreien auch nur 3-4 Wochen, nicht die ganzen Ferien ( das habe ich allerdings von woanders erfahren).

Wenn ich das richtig gelesen habe, gibt es einen Vergleich über den Unterhalt und keinen Titel. Der ist bedient worden bis zur Volljährigkeit und dagegen ist auch nichts einzuwenden und er wird auch nicht zurück zu zahlen sein. Die Sozialhilfe hat das als tatsächliches Einkommen in Anspruch genommen und die Hälfte frei gelassen.
Nun kommt der Unterhalt nicht mehr und die Sozialhilfe hat damit kein Problem. Nur eben die Mutter noch. 

Auch richtig, habe ich gestern explizit noch mal bei meiner Rechtsanwältin prüfen lassen, Vergleich und der war bis 18 befristet. Kein Titel.

Wenn jetzt geklagt wird, wird die Gegenseite darstellen müssen, wofür denn noch Geld gebraucht wird. Das kann man vorweg nehmen und nachfragen. Dann könnte @SM sich überlegen, ob er für einen bestimmten Zweck Kosten übernimmt, die von der Sozialhilfe nicht getragen werden, seinem Kind aber das Leben erleichtern könnten. Mehr oder weniger verbindlich. Freiwillig.

Auch das habe ich schon gemacht, allerdings ohne Höhe, sondern mit der Bitte, die Kosten darzulegen. Wurde von der Gegenseite aber komplett ignoriert.  Ich werde mir überlegen, ob ich sie noch mal anschreibe und irgend etwas anbiete. Ohne das als Unterhalt zu titulieren, klar.

Und ansonsten Jungs, schön das ihr da seid und mich unterstützet mit eurem Wissen.  

(17-11-2015, 12:58)Gekko schrieb: Dem ist nicht so. Jede (auch freiwillige Leistung) wird auf die Grundsicherung angerechnet. KM wird klagen, weil sie der Meinung ist, dass UH aus einem Titel ihr noch zusätzlich zur Verfügung stehen.War bei mir auch so. Nach dem mein OLG-Beschluss rechtskräftig war kam einen Überleitungsanzeige des Sozialamtes.

Auszug aus dieser:
Sehr geehrter Herr Gekko,

Herr Gekko Sohn erhält ab 01.09.2014 nach dem Bescheid vom 31.07.2014 bis auf weiteres folgende Sozialhilfe (Grundsicherung) nach dem SGB XII.

Herr Gekko Sohn hat gegen Sie einen Anspruch auf folgenden Leistung:
Gerichtlich festgelegter monatlicher Unterhaltsbetrag

Dieser Anspruch wird in voller Höhe auf Bezirk XXX nach dem §93 SGB XII übergeleitet. Mit dieser Anzeige geht der Anspruch des Hilfsempfängers auf den Bezirk XXX über. Er kann mit befreiender Wirkung nicht mehr an einen anderen geleistet werden. Der Übergang ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, gepfändet oder verpfändet werden kann(§93 SGB XII).
Wir bitten um Mitteilung, ab wann und in welchen Umfang unserem Anspruch entsprochen wird.

Diese Überleitung gilt auch für künftig auf freiwilliger oder gesetzlicher Grundlage eintretenden Erhöhungen der Ansprüche.

Zahlungen bitte an ...........

Und das Ende vom Lied. Weder mein noch der Sohn des TS wird von einem Titel provitieren, sondern nur Vater Staat.

Und genau deswegen habe ich mich bisher auf den Standpunkt gestellt, gar keinen Unterhalt zu zahlen.  Das ist ja ein Perpetuum Mobile, Es wird Unterhalt gezahlt, der wird auf die GrUsi angerechnet, die GrUsi reduziert sich, es wird mehr Unterhalt gezahlt, Die GruSi reduziert sich wieder usw.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:18
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:41
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 12:53
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 13:03
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 13:19
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 14:02
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 14:30
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 16:17
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von the notorious iglu - 16-11-2015, 18:52
RE: Behindertes Kind im Internat , jetzt volljährig, § 94 SGB XII - von SevenMonkeys - 18-11-2015, 10:07

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kind wird Volljährig ohne Schulabschluss und arbeitssuchend Krösus 5 1.160 26-06-2024, 14:48
Letzter Beitrag: p__
  Kindesunterhalt für minderjähriges behindertes Kind in Pflegeeinrichtung? Maestro 5 1.701 22-08-2022, 20:50
Letzter Beitrag: Nappo
  jetzt mal ohne kind eine trennung.... netlover 7 3.018 24-06-2022, 19:11
Letzter Beitrag: Surajin
  Internat weil Mutter Tochter Verhältnis kaputt? aboe 15 4.778 24-06-2021, 08:46
Letzter Beitrag: Alberto

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste