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Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt
#11
Da die Jugendamtsdame oder auch der Herr die Verantwortung für die Zweckmäßigkeit ihrer Anfrage trägt, können die das im Prinzip immer machen. Sobald das Jugendamt klagen will oder Forderungen vollstrecken will, kann es ganz offiziell die Sozialdaten anzapfen. Siehe §§74 SGB X und 67d SGB X.

Wenn man das weiß enttarnen sich auch diese Prellermätzchen, in denen aus der Lohnabrechnung irgendetwas herausgeschnitten wird, als absoluter Blödsinn.

Das Jugendamt, weiß es über die Sozialdaten sowieso.
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RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - von the notorious iglu - 17-11-2015, 22:56
RE: Datenübermittlung Einwohnermeldeamt an Jugendamt - von the notorious iglu - 18-11-2015, 15:58

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