25-12-2015, 23:48
(25-12-2015, 23:46)p__ schrieb: Es ist ein Irrtum zu glauben, dass eine Beistandschaft nötig ist, um vom Jugendamt auf Unterhalt verklagt zu werden. Das geht auch ohne Beistandschaft, aber eben nur im Rahmen des gezahlten Unterhaltsvorschusses.
Das geht wohl schon, ist aber eher unüblich. Ich würde das an puddings Stelle noch einmal genau prüfen. Ob oder welche Beistandschaften, Titel usw. bestehen und was für Gerichtsverfahren liefen und laufen.