09-01-2016, 16:49
Ich würde ihm schreiben, dass seine Forderung unbillig wäre. Du hast ja sofort nach seinem Schreiben bezahlt. Und dazu würde ich schreiben, dass du diesen Vorfall in sämtlichen dir zur Verfügung stehenden Internetportalen bekannt machen würdest, also mit Namensnennung und aussderm die Rechtsanwaltskammer und nächstgelegene Standesorganisationen informiert würdest.