gegeben:
- meine Einnahmen sind bestenfalls gleich den Ausgaben
- zukünftig werden meine Ausgaben durch entsprechende Urteile zum Thema Kindesunterhalt und evtl. Ehegattenunterhalt wohl steigen
Ich lebe recht sparsam und vermeide vermeidbare Ausgaben weitestgehend. Bisher ist es mir mehr oder weniger gelungen trotzdem bestehende finanzielle Defizite durch den Verkauf von Dingen die ich doppelt habe oder ohnehin nicht benötige auszuregeln. Dies stellt jedoch naturgemäß keine dauerhafte Lösung des Problems dar.
Lange Rede kurzer Sinn. Rein rechnerisch wird wohl eines Tages der Tag kommen an dem der Gerichtsvollzieher bei mir klingelt und Ausschau nach Dingen hält auf die er seinen Kuckuck kleben kann.
Dinge auf die er ohnehin seinen Kuckuck kleben wird möchte ich selber im Vorfeld geregelt über die zweite Hand, Ebay Kleinanzeigen usw., jedoch nicht im Bekanntenkreis verkaufen. Zum einen erziehle ich damit theoretisch einen höheren Erlös und zum anderen treffe ich in der Variante etwas später auf den Gerichtsvollzieher. Den Erlös verwende ich zur Bedienung der monatlichen Verpflichtungen.
Fragestellung:
Soweit so gut. Die Frage die ich mir stelle ist, welche Dinge ich behalten kann ohne das diese einen Kuckuck des GV erhalten und welche Dinge ich lieber woanders leihen oder mieten sollte (z.B. in Form eines möblieren Zimmers mit Inventarliste).
Von Dingen die bei Besuch eines GV einen Kuckuck erhalten würden möchte ich mich rechtzeitig trennen. Woraus ergibt sich was alles verpfändet wir und was nicht ?
Ich gehe mal davon aus, dass der GV nicht meine dreckigen Socken pfänden wird aber sehr wohl Ausschau nach einer bis zum Rand mit Krügerrand Münzen gefüllten Bauerntruhe halten wird.
Auf meine Yacht, den Privatjet als auch auf meine Sommerresidenz in der Karibik wohl zukünftig verzichten müssen :-))
Wo liegen die Grenzen dessen was nicht verpfändet wird und aus welcher Rechtsgrundlage ergeben sich diese ?
Gibt es da eine Liste der Dinge die einem gelassen wird ?
- meine Einnahmen sind bestenfalls gleich den Ausgaben
- zukünftig werden meine Ausgaben durch entsprechende Urteile zum Thema Kindesunterhalt und evtl. Ehegattenunterhalt wohl steigen
Ich lebe recht sparsam und vermeide vermeidbare Ausgaben weitestgehend. Bisher ist es mir mehr oder weniger gelungen trotzdem bestehende finanzielle Defizite durch den Verkauf von Dingen die ich doppelt habe oder ohnehin nicht benötige auszuregeln. Dies stellt jedoch naturgemäß keine dauerhafte Lösung des Problems dar.
Lange Rede kurzer Sinn. Rein rechnerisch wird wohl eines Tages der Tag kommen an dem der Gerichtsvollzieher bei mir klingelt und Ausschau nach Dingen hält auf die er seinen Kuckuck kleben kann.
Dinge auf die er ohnehin seinen Kuckuck kleben wird möchte ich selber im Vorfeld geregelt über die zweite Hand, Ebay Kleinanzeigen usw., jedoch nicht im Bekanntenkreis verkaufen. Zum einen erziehle ich damit theoretisch einen höheren Erlös und zum anderen treffe ich in der Variante etwas später auf den Gerichtsvollzieher. Den Erlös verwende ich zur Bedienung der monatlichen Verpflichtungen.
Fragestellung:
Soweit so gut. Die Frage die ich mir stelle ist, welche Dinge ich behalten kann ohne das diese einen Kuckuck des GV erhalten und welche Dinge ich lieber woanders leihen oder mieten sollte (z.B. in Form eines möblieren Zimmers mit Inventarliste).
Von Dingen die bei Besuch eines GV einen Kuckuck erhalten würden möchte ich mich rechtzeitig trennen. Woraus ergibt sich was alles verpfändet wir und was nicht ?
Ich gehe mal davon aus, dass der GV nicht meine dreckigen Socken pfänden wird aber sehr wohl Ausschau nach einer bis zum Rand mit Krügerrand Münzen gefüllten Bauerntruhe halten wird.
Auf meine Yacht, den Privatjet als auch auf meine Sommerresidenz in der Karibik wohl zukünftig verzichten müssen :-))
Wo liegen die Grenzen dessen was nicht verpfändet wird und aus welcher Rechtsgrundlage ergeben sich diese ?
Gibt es da eine Liste der Dinge die einem gelassen wird ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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