20-01-2016, 19:22
(20-01-2016, 18:48)Simon ii schrieb: Auch Wasch- und Spülmaschine bleiben meistens da, ebenso alle Geräte, die bereits alt sind. Dafür nimmt der Gerichtsvollzieher oft das Handy mit, ebenso luxuriöse Gegenstände wie Musikanlagen, DVD-Player oder Kameras.
Das war vor 15 Jahren vielleicht noch interessant. DVD-Player, grins. Selbst bei einem teuren iPhone winkt der Gerichtsvollzieher lieber ab. Wenn der Besitzer es nicht mit seiner Apple-id abmeldet, ist das Gerät wertlos. Die Abmeldung ist nicht erzwingbar.
Die Seiten der Justizversteigerungen sind ausgesprochen Gerätearm. Wenn die nicht ab und zu beschlagnahmte Zigarettenstangen zu verscheppern hätten, können sie ganz zu machen.