21-01-2016, 19:01
Der Gerichtsvollzieher muss es nicht anerkennen und dann geht der Run zum Gericht los. Dino spricht immer von der parat stehenden Akte, so muss man aufgestellt sein. Gut ist, man zahlt eine verhältnismässige Leihgebühr über ein Girokonto für sein Eigentum mtl. an einen Bekannten eurer Wahl, samt Vertrag. Das macht das Eigentum schon weitestgehend unantastbar. Günstiger wäre natürlich der möblierte Vertrag mit Frau Vermieterin. Wichtig ist, es muss belegbar und glaubwürdig ausschauen. Alle Angaben wie immer ohne Gewähr.