(22-01-2016, 08:17)Micha aus Bayern schrieb: Es stellt sich mir die Frage wie es zu solchen Urteilen kommen konnte? Ein gewisser Betrag muss ja nun mal jedem bleiben.Hmm, ich kann das jetzt leider aus Gründen des Selbstschutzes nicht im Detail ausbreiten. Trotzdem will ich mal symbolisch folgende Beispiele dafür geben geben:
- Es ist aber so, daß der KUH unabhängig von sonstigen, z.B. bestehenden Verpflichtungen fest gelegt wird. Das führt dann sehr wohl dazu das man dann deutlich weniger als 1080 € pro Monat für seine Lebenshaltungskosten und andere nicht vermeidbare Kosten hat.
- Auch werden einem gerne fiktiv Einkünfte unterstellt obwohl diese nicht bestehen und somit kann durchaus ein nicht unerheblicher Damenunterhalt ausgeurteilt werden. Dieser verlangte Unterhalt kann schnell höher sein als das Einkommen was man überhaupt hat.
In beiden dargestellten Beispielen wird der GV natürlich den geltenden Recht (Gerichtsurteile) Geltung verschaffen. Das kann man ihm nicht vorwerfen. Das ist sein Job. Er sichert damit sein Einkommen und das diverser anderer.
(18-01-2016, 18:59)Micha aus Bayern schrieb: Durch Unterhaltszahlungen ist noch keiner am Hungertuch gelandet, durch Verweigerung und Ablehnung der augenblicklichen Situation schon. Eine gewisse Zusamenarbeit mit den Gerichten oder Jugendämtern hilft da ungemein.Amen
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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