22-01-2016, 09:58
(22-01-2016, 09:47)Bruno schrieb: Hmm, ich kann das jetzt leider aus Gründen des Selbstschutzes nicht im Detail ausbreiten. Trotzdem will ich mal symbolisch folgende Beispiele dafür geben geben:
- Es ist aber so, daß der KUH unabhängig von sonstigen, z.B. bestehenden Verpflichtungen fest gelegt wird. Das führt dann sehr wohl dazu das man dann deutlich weniger als 1080 € pro Monat für seine Lebenshaltungskosten und andere nicht vermeidbare Kosten hat.
- Auch werden einem gerne fiktiv Einkünfte unterstellt obwohl diese nicht bestehen und somit kann durchaus ein nicht unerheblicher Damenunterhalt ausgeurteilt werden. Dieser verlangte Unterhalt kann schnell höher sein als das Einkommen was man überhaupt hat.
Dann ist bei Dir irgendetwas im Verfahren ganz übel schiefgelaufen!
Hattest Du einen schlechten Anwalt?
Oder hast Du es ohne Anwalt versucht?
Simon II