22-01-2016, 10:43
Das funktioniert aber eigentlich so ohne weiteres nicht. Auch die Geschichte mit den fiktiven Einkünften ist recht seltsam. Denn diese können bekanntlich nur dann beschlossen werden wenn diese tatsächlich erwirtschaftet und möglich sind.
Aber wie schrieb das Bundesverfassungsgericht so schön:"Eltern haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte"
Und weiter "Die Zurechnung fiktiver Einkünfte zur Begründung der Leistungsfähigkeit setzt zweierlei voraus: Zum einen muss feststehen, dass subjektiv Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners fehlen. Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt."
Also so einfach mal fiktive Einkünfte anrechnen ist nicht, es sei den man will absolut, oder nur aus kaum ersichtlichen Gründen, nicht arbeiten. Selbst einen Zweitjob braucht keiner auszuüben wenn er schon 38 oder 40 Stunden arbeitet.
Eventuelle Zahlverpflichtungen können natürlich ein Problem sein. Das werden ja in der Hauptsache Kredite für Anschaffungen sein. Bevor ich aber befürchten muss das der GV andauernd vor der Tür steht würde ich gucken das ich die Kredite los werde. Das das nicht einfach ist, meist ist das was man bezahlen muss ja weniger wert als das was man noch abtragen muss, ist mir auch klar. Bei einem Haus oder einer Wohnung ist es noch schwieriger.
Sollte man sich nicht als erstes fragen ob man nicht die Mögllichkeit hat mehr Geld zu verdienen? Auch wenn man dann vielleicht etwas mehr Unterhalt zahlen muss? Wahrscheinlich hat man dann trotzdem mehr im Portomonaie
Aber wie schrieb das Bundesverfassungsgericht so schön:"Eltern haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte"
Und weiter "Die Zurechnung fiktiver Einkünfte zur Begründung der Leistungsfähigkeit setzt zweierlei voraus: Zum einen muss feststehen, dass subjektiv Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners fehlen. Zum anderen müssen die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten objektiv erzielbar sein, was von seinen persönlichen Voraussetzungen wie beispielsweise Alter, beruflicher Qualifikation, Erwerbsbiographie und Gesundheitszustand und dem Vorhandensein entsprechender Arbeitsstellen abhängt."
Also so einfach mal fiktive Einkünfte anrechnen ist nicht, es sei den man will absolut, oder nur aus kaum ersichtlichen Gründen, nicht arbeiten. Selbst einen Zweitjob braucht keiner auszuüben wenn er schon 38 oder 40 Stunden arbeitet.
Eventuelle Zahlverpflichtungen können natürlich ein Problem sein. Das werden ja in der Hauptsache Kredite für Anschaffungen sein. Bevor ich aber befürchten muss das der GV andauernd vor der Tür steht würde ich gucken das ich die Kredite los werde. Das das nicht einfach ist, meist ist das was man bezahlen muss ja weniger wert als das was man noch abtragen muss, ist mir auch klar. Bei einem Haus oder einer Wohnung ist es noch schwieriger.
Sollte man sich nicht als erstes fragen ob man nicht die Mögllichkeit hat mehr Geld zu verdienen? Auch wenn man dann vielleicht etwas mehr Unterhalt zahlen muss? Wahrscheinlich hat man dann trotzdem mehr im Portomonaie