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Mittelfristig drohender Gerichtsvollzieher
#25
(22-01-2016, 10:43)Micha aus Bayern schrieb: Auch die Geschichte mit den fiktiven Einkünften ist recht seltsam. Denn diese können bekanntlich nur dann beschlossen werden wenn diese tatsächlich erwirtschaftet und möglich sind.

Das interessiert die unteren Instanzen aber regelmässig nicht. Darum werden solche Beschlüsse ja auch vom BVerfG kassiert. Das Problem ist, da kommt man nicht mal so eben hin und klärt das im Hausflur. Vor allem nicht, wenn
die Beschwerdeinstanz dir auch noch Verfahrenskostenhilfe verweigert. Du mußt aber den Rechtsweg ausschöpfen und den Weg durch die Instanzen gehen, um in der Sache vor dem BVerfG überhaupt antreten zu können und da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Ich soll also auf eigene Kosten die justiziablen Rechtsfehler korrigieren lassen und dafür jahrelang in Vorleistung gehen? Würdest du freiwillig deine Nettoeinkünfte in der Errichtung des Flughafens Berlin-Brandenburg versenken? Mal abgesehen davon, lässt sich jede Instanz alle Zeit der Welt. Hier gibt es User, die damit schon 6 Jahre zugange sind, um nur eine einzige Entscheidung revidieren zu lassen. Bis dahin hat ein angegriffener Titel bestand.

Außerdem geht es dabei nicht nur um fiktives Einkommen aus Erwerbsarbeit, es geht z. B. auch um die Monetarisierung von  freiwilligen Leistungen Dritter, die plötzlich eine verlässliche Einahmequelle werden oder Haushaltsersparnissen durch Zusammenleben mit neuem Partner, Wohnwertvorteile, Sachbezüge usw. etc...

(22-01-2016, 10:43)Micha aus Bayern schrieb:  
Sollte man sich nicht als erstes fragen ob man nicht die Mögllichkeit hat mehr Geld zu verdienen? Auch wenn man dann vielleicht etwas mehr Unterhalt zahlen muss? Wahrscheinlich hat man dann trotzdem mehr im Portomonaie

Klar. Welcher verantwortungsbewußte Familienvater ist denn aus reiner Bequemlichkeit schon vorher unter seinen beruflichen Möglichkeiten geblieben? Der muß seine Arbeitszeiten ausweiten, wenn er das arbeitsvertraglich überhaupt kann. Und wer vorher schon bis zum Umfallen nur gearbeitet hat um die Familie über die Runden zu bringen, dem bleibt außer der Arbeit nichts mehr, jedenfalls nicht auf dem Konto. Also dann eben Arbeit statt Umgang. Wer den Mindestunterhalt nicht zusammenbekommt, für den ist seine zusätzliche Beschäftigung nicht überobligatorisch. Was nach Steuern, Unterhalt und Erwerbsaufwändungen übrig bleibt, rechtfertigt den Zeiteinsatz gar nicht mehr. Was bleibt, ist ein Haufen Arbeit und weniger Lebensqualität, dafür ein höheres Krankheitsrisiko.
Das macht man dann ein paar Jahre bis zur Erschöpfung und dann holt einen das System wieder ein.

Wer als Durchschnittsverdiener zwei Unterhaltsberechtigte oder mehr zu versorgen hat, dümpelt i. d. R. immer am Selbstbehalt herum. Je mehr Unterhaltsberechtigte, desto grösser wird die Verteilmasse durch weitere Einkünfte, aber der Unterhaltsanspruch wird nie befriedigt, der Hunger steigt über die Jahre (bzw. die DDT) immer weiter an.
Selbst wenn einer aus der Unterhaltskette rausfällt, ändert sich nichts, weil dann die anderen eben ein größeres Stück vom Kuchen bekommen als bisher.

Insofern ich finde es konsequent, wenn der Staat dem Zahlemann mit gesetzlichen Regelungen wieder auf die Füße hilft, nachdem er einen mit einer anderen Regel umgestoßen hat, so daß man sich nicht ohne Not verschulden muß.

Wenn das konsequent angewendet wird, ist das für eine freundlichere Rechtsgestaltung an Zahlemännern viel effektiver, als sich selber an Gerichts- und Anwaltskosten und familiärem Zwist zu verschleißen. Aber mir fällt gerade auf, daß ich mich wiederhole und das auch noch als OT.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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