22-01-2016, 14:55
Bei mir war es auch so, dass der erste Gedanke des Richters war, zu überlegen wie viel Unterhalt er haben will. Der zweite Gedanke war zu errechnen, wie viel Einkommen ich dafür erwirtschaften muss, ohne meinen Selbstbehalt (haha) zu gefährden. Im dritten Schritt stand das Einkommen, dass ich erwirtschaften sollte im Gerichtsbeschluss.
Kooperation ist keine Einbahnstraße. Wenn die Gegenseite nicht reden oder verhandeln will sondern einfach besteht, dann kommt das auch in den Gerichtsbeschluss. Aufs Konto dann allerdings auch nicht.
Kooperation ist keine Einbahnstraße. Wenn die Gegenseite nicht reden oder verhandeln will sondern einfach besteht, dann kommt das auch in den Gerichtsbeschluss. Aufs Konto dann allerdings auch nicht.