23-01-2016, 13:28
Ob Annahme oder Ausschlagung. Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, müsstest Du immer gefragt werden.
Wenn alle Stricke reißen, gibt es noch das Nachlassinsolvenzverfahren.
Wenn alle Stricke reißen, gibt es noch das Nachlassinsolvenzverfahren.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)