23-01-2016, 20:37
Irgendwo ist da ein Fehler. Wenn die Kosten doch der unterlagenen Partei auferlegt wurden, wie können die damit einfach bei dir die Zwangsvollstreckung einleiten? Wenn die gegnerische Partei ihre Gerichtskosten nicht zahlen kann, ist das nicht dein Problem.
Erst einmal muss doch irgendwann auch eine Forderung an dich gestellt worden sein? Ohne Forderung keine Vollstreckung. Diese Forderung hätte bestritten werden müssen. Wenn sich die Sache bereits in der Zwangsvollstreckung befindet, bleibt dir nur noch die Vollstreckungsabwehrklage, wie schon im Thread gesagt. Die EInwendungen dürfen dann aber nicht präkludiert sein. Je nach dem, was vorher lief, vielleicht eine Anfechtungsklage.
Erst einmal muss doch irgendwann auch eine Forderung an dich gestellt worden sein? Ohne Forderung keine Vollstreckung. Diese Forderung hätte bestritten werden müssen. Wenn sich die Sache bereits in der Zwangsvollstreckung befindet, bleibt dir nur noch die Vollstreckungsabwehrklage, wie schon im Thread gesagt. Die EInwendungen dürfen dann aber nicht präkludiert sein. Je nach dem, was vorher lief, vielleicht eine Anfechtungsklage.