23-01-2016, 22:39
Die Forderung ist ja da und will bezahlt werden. Daran ändert auch nichts, dass es statt 400 EUR womöglich 200 sind, wenn man es denn berichtigen ließe.
Ich schlafe nicht mit der RVG unterm Kopfkissen und die Hauptforderung ist hier nicht aufgeschlüsselt. Vielleicht hat der Anwalt irgendeine Akteneinsicht genommen, die nebst Kopierkosten zu Buche schlägt. Das wissen wir hier alle nicht. Wir wissen, dass es einen Titel gibt und damit ist die Sache erst einmal klar.
Ich schlafe nicht mit der RVG unterm Kopfkissen und die Hauptforderung ist hier nicht aufgeschlüsselt. Vielleicht hat der Anwalt irgendeine Akteneinsicht genommen, die nebst Kopierkosten zu Buche schlägt. Das wissen wir hier alle nicht. Wir wissen, dass es einen Titel gibt und damit ist die Sache erst einmal klar.