(23-01-2016, 17:46)p__ schrieb: gibt es auch die Möglichkeit, die Haftung für die Verbindlichkeiten des Erblassers zu beschränken, so dass man dafür nur mit dem Vermögen des Erblassers haftet (siehe §1975, §1990 BGB).
Das ist interessant. Wieder was gelernt.
Ich kann nur sagen, dass Mutter und ich gSr das Erbe des Opas mütterlicherseits ausgeschlagen haben, damit unser Kind keine Schulden erben kann. Wenn das oben stimmt, wäre es wohl gar nicht zwingend nötig gewesen, aber wahrscheinlich der am wenigstens aufwendige Weg.
Hast Du Kontakt zu anderen Verwandten der Mutter?
Hast Du Kohle einen Notar zu fragen?
Verbraucherschutzzentrale?
Haftest Du womöglich am Ende wegen Fehlverhalten bei der Vermögenssorge gegenüber Deinem Kind?
GodPromisedMenGoodWivesInAllCornersOfTheEarth
ThenSheMadeTheWorldRoundAndLaughed
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