06-02-2016, 22:29
(06-02-2016, 22:04)Sixteen Tons schrieb: Ob die Mutter erwerbstätig ist und aufstocken muß
Doch, das geht aus den Zahlen hervor. Die Dame hat offensichtlich durch die Hartz-4 Ansprüche mehrerer Kinder Einkommen in Höhe von ca. 1 500 EUR.
Jedenfalls ist auch hier der Leitsatz dahin gehend, dass die sozialrechtlichen Verteilung der Leistungen zu Grunde zu legen sind und demnach nur das berücksichtigt werden kann, was der Klägerin sozialrechtlich für sich alleine zusteht und nicht die BG als Ganzes zu berücksichtigen ist.
Edit: Wenn du so viel aktuelle Rechtsprechung dazu findest, dann zitier sie doch auch und nicht neun Jahre alte Kamellen. Das gehört zu den Grundsätzen wissenschaftlicher Arbeit!