19-02-2016, 23:43
Heute kann ich mir doch glatt mal 'ne Pulle Wein vom Discounter gönnen.
Amtsgericht hat heute, nach vorhergehender Einkommensprüfung in der VKH-Sache zum Scheidungsverbund mitgeteilt, daß es mir die Verfahrenskosten komplett schenkt und mich nicht mit weiteren Auskunftsanfragen behelligen wird.
Seit 2014 ist es m. W. so, das man von sich aus Einkommenssteigerung > 100 Euro oder Vermögenszuwachs beim AG bei lfd. VKH-Bewilligung melden muss. Frage mich da nur, wer bei mir eigentlich zuerst kommt, Insolvenzverwalter, KU-Gläubiger oder AG? Gibt es da eine gesetzliche Reihenfolge? Ich will ja nicht zweimal latzen.
Amtsgericht hat heute, nach vorhergehender Einkommensprüfung in der VKH-Sache zum Scheidungsverbund mitgeteilt, daß es mir die Verfahrenskosten komplett schenkt und mich nicht mit weiteren Auskunftsanfragen behelligen wird.
Seit 2014 ist es m. W. so, das man von sich aus Einkommenssteigerung > 100 Euro oder Vermögenszuwachs beim AG bei lfd. VKH-Bewilligung melden muss. Frage mich da nur, wer bei mir eigentlich zuerst kommt, Insolvenzverwalter, KU-Gläubiger oder AG? Gibt es da eine gesetzliche Reihenfolge? Ich will ja nicht zweimal latzen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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