20-02-2016, 22:01
Kindesunterhalt scheint mir maximal privilegiert zu sein.
Ohne dass ich es final weiss, müsste dann der Insolvenzverwalter sein.
Ansprüche der VKH müssten eigentlich Tabellenforderungen sein; jedenfalls kenne ich keine Vorschrift aus der VKH besonders privilegiert wäre; in InsO habe ich das noch nicht gelesen.
Ohne dass ich es final weiss, müsste dann der Insolvenzverwalter sein.
Ansprüche der VKH müssten eigentlich Tabellenforderungen sein; jedenfalls kenne ich keine Vorschrift aus der VKH besonders privilegiert wäre; in InsO habe ich das noch nicht gelesen.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)