20-02-2016, 22:03
(19-02-2016, 23:43)Sixteen Tons schrieb: Frage mich da nur, wer bei mir eigentlich zuerst kommt, Insolvenzverwalter, KU-Gläubiger oder AG? Gibt es da eine gesetzliche Reihenfolge?
Kindesunterhalt ist nur im Rahmen von §850d ZPO bevorzugt, ansonsten sind die Gläubiger gleichberechtigt.
Ansonsten: Gratuliere :-)