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Schulwechsel ohne Zustimmung des Vaters
#4
Ja. Wenn die Mutter den Wechsel ankündigt, kann man sich dagegen aussprechen und mit § 1628 BGB gerichtlich eine Entscheidung in dieser Sache beantragen. Das ist noch am Besten. Wenn sie den Wechsel einfach ohne Ankündigung durchzieht, kann man nur hinterherdackeln und nachträglich den Wechsel zu revidieren versuchen. Wir schwer.
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RE: Schulwechsel ohne Zustimmung des Vaters - von p__ - 24-03-2016, 16:29

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