06-04-2016, 21:49
Unterhaltsvorschuss wird immer dann gewährt, wenn dein Unterhalt geringer ist wie der Unterhaltsvorschusssatz, Der beträgt 145 Euro (Kind bis 5 Jahre) bzw. 194 Euro (Kind 6-11). Zahlst du z.B. 45 EUR für einen Dreijährigen, zahlt die UVK 100 EUR dazu.
Mit 1150 EUR Nettoeinkommen kannst du Aufstocker werden, dann kannst du vollen Unterhalt zahlen, ohne dass die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen muss.
Mit 1150 EUR Nettoeinkommen kannst du Aufstocker werden, dann kannst du vollen Unterhalt zahlen, ohne dass die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen muss.