07-04-2016, 13:24
(07-04-2016, 00:03)raid schrieb: Im weiteren Verlauf schreibst Du, dass Du bei einem Netto von 1.150 Euro plötzlich den titulierten Unterhalt nicht mehr bedienen könntest. Warum nicht, wenn es doch mit dem Minijob auch geht? Beantworte dir hier vllt. selbst die Frage oder nutze die Nachfragefunktion.
Sorry, ich hatte einfach nicht auf dem Schirm, dass man mit dem Einkommen immer noch aufstocken kann.
(07-04-2016, 00:03)raid schrieb: Titel sind immer zu bedienen, ansonsten laufen Schulden auf und pfänden kann man auch unter den Selbstbehalt. So viel vorweg.
Wem gegenüber laufen dann die Schulden auf? Wenn ich es richtig sehe, doch bei der Mutter? Oder auch beim Jugendamt? Also sagen wir ich mache einen Titel über 289 €, kann aber in einem Monat nur 150 oder gar nichts zahlen, die Mutter sagt ok, damit komm ich auch mal zurecht, dann habe ich doch nur theoretische Schulden die aber nicht eingefordert werden? Wie gesagt ist die Gegenseite dort recht verständig und hat kein Interesse daran, mich auszunehmen.
Wie ist es aber, wenn ich nicht länger nicht zahlen kann, und die Mutter dann wieder den Vorschuss in Anspruch nehmen muss, laufen dann wegen dem Titel automatisch die Schulden beim Jugendamt auf oder ist das dann wegen nicht vorliegender Leistungsfähigkeit erledigt (wovon ich ausgehe)? Die Mutter hat ja schließlich den Titel, nicht das Jugendamt.
(07-04-2016, 00:03)raid schrieb: Und nein, Du sollst nach dem aktuellen Stand der Rechts- und Gesetzeslage natürlich keinen Unterhalt in der von dir genannten Höhe titulieren, solange Du nur ein Einkommen in Höhe eines Minijobs hast.
Wenn ich den Unterhalt geringer als DDT tituliere, hat das Nachteile für das Kind, da dann das Geld ans JC und nicht an das Kind geht. Wie gesagt wird die Mutter keinen Strick drehen, sollte ich mal nicht zahlen können. In dem Fall ist es doch dann vorteilhafter, höher zu titulieren.
(07-04-2016, 00:03)raid schrieb: Und vergiss nicht vorab mit dem Jobcenter Rücksprache zu halten.
Ganz ehrlich, vom Jobcenter erwarte ich hier keinerlei Unterstützung, es gibt eine klare Rechtslage und die werde ich per Änderungsmitteilung in Anspruch nehmen. Wenn das Recht dort wie üblich verdreht werden sollte, geht die Sache umgehend an meinen Anwalt, der dann den Rest erledigen kann. Bei den zahlreichen Sozialgerichtsurteilen die es dazu mittlerweile gibt, mache ich mir da keine Sorgen.