07-04-2016, 14:56
Zitat: Das geht - aktuell diese woche ist ein solcher Titel entstanden. Beim JA mit "Begleitschutz". Eigentlich machen wir das dauernd. ;-)
Also sind Zicken zu erwarten beim JA? Man braucht ja ein Aufforderungsschreiben der Gegenseite, sollte da das Einverständnis mit der Befristung drin stehen? Gibt es einen Gesetzestext auf den ich verweisen kann oder sollte ich im Fall der Fälle einfach den Vorgesetzten verlangen, wie kann ich gegenüber dem Mitarbeiter argumentieren, falls er sich querstellt? Sollte ich die vorher schon informieren, dass der Titel befristet sein soll? Muss ja nicht sein dass ich dort mehrmals auflaufen muss.