11-04-2016, 11:49
Auch ein gewonnenes Verfahren bedeutet noch keinen Geldfluss. Wohnwerte sind zum Beispiel rein fiktive Zahlen, theoretisches Buchgeld. Einen Wohnwert kann man nicht pfänden. Nur wenn das reale Einkommen deutlich über der Pfändungsgrenze liegt, ist auch reales Geld da. Und selbst das kann bei solchen Damen nach einem Anfangserfolg leicht vorbei sein. Wenn der Job aufgegeben wird oder sie aufgrund der Pfändung entlassen wird, nehmen sie häufig einen zweiten Ausgang und koppeln sich an einen Partner.
Das Verfahren kannst du schon betreiben unter Beachtung des Kostenrisikos, aber wenn Urteile auf fiktiven Verhältnisse beruhen oder langwierige Vollstreckungen drohen, lege die Bremse ein.
Das Verfahren kannst du schon betreiben unter Beachtung des Kostenrisikos, aber wenn Urteile auf fiktiven Verhältnisse beruhen oder langwierige Vollstreckungen drohen, lege die Bremse ein.