24-05-2016, 02:21
Nicht ganz aktuell, aber ein deutlicher Hinweis:
Wenn die Mutter nicht in der Lage ist, zum Schutz des Kindes passende Entscheidungen zu treffen, kann natürlich eine konkrete Maßnahme, wie die Schutzimpfung beantragt werden. Das kann das Gericht direkt anordnen, womit Du dann vermutlich das Jugendamt am Hals hast. Oder es kann einen Verfahrenspfleger für das Kind einsetzen.
Zitat:Die grundsätzliche Ablehnung jeglicher Impfungen durch die Kindesmutter und des Kindes selbst aufgrund deren Misstrauen gegenüber der Pharmaindustrie und der Schulmedizin und die diffuse Angst vor möglicherweise bisher nicht erforschten Impfschäden stellt kein Interesse dar, welches das Interesse an einem Schutz des Kindes vor einer Infizierung mit Tetanus erreichen könnte.Körperverletzung bei Impfung eines Kindes gegen den Willen der Mutter? [Urteil vom 13.07.2007, Az.: 5 Cs 135 Js 52229/04 (241/05)]
Wenn die Mutter nicht in der Lage ist, zum Schutz des Kindes passende Entscheidungen zu treffen, kann natürlich eine konkrete Maßnahme, wie die Schutzimpfung beantragt werden. Das kann das Gericht direkt anordnen, womit Du dann vermutlich das Jugendamt am Hals hast. Oder es kann einen Verfahrenspfleger für das Kind einsetzen.
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