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Impfungen gerichtlich durchsetzen
#3
@Fin

Ja, es ginge grundsätzlich auch die Ersetzung der Zustimmung.

ABER:

Das wird üblicherweise bei Abschluss von Verträgen verwendet.

Impfung ist letztlich auch ein Behandlungsvertrag.

Dann müsstest Du im Vorfeld alles mit dem Arzt aushandeln; welcher Impfstoff, Kombipräparat, wann welche Folgeimpfung, welche Risikoaufklärung ... und dann kommt zu den Terminen die Kindsmutter daher und erklärt das Kind für erkältet und beantragt eine einstweilige Anordnung.

Fazit:
Ginge grundsätzlich, ist aber praktisch nicht praktikabel.

Pflegschaft versus alleinige Gesundheitssorge?

Wenn sich zwei streiten, freut sich der Dritte!

Das gilt sowohl für Anwälte als auch für das Jugendamt.

Die Autisten vom Jugendamt mit ihren Allmachts-Fantasien kommen nur aufgrund des "Konflikts" auf das Spielfeld, in jeder halbwegs normalen Situation braucht niemand diese Schwachköpfe.

Wenn Du nachweisen kannst, dass du ein mindestens gut durchschnittliches Verständnis für Gesundheitsthemen hast (z.B. wegen beruflichen Kontakten hast), dann stelle den Antrag auf alleinige elterliche Sorge hinsichtlich Gesundheit.

Das ist ein Verfahren um elterliche Sorge - das ist nicht so wichtig wie Geld - insofern bräuchtest Du keinen Anwalt.

Eine Pflegschaft würde ich nicht hilfsweise beantragen, mit dem Vorschlag soll das Jugendamt um die Ecke kommen, dann sieht die Alte, wo weiterer Konflikt hin führt.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Impfungen gerichtlich durchsetzen - von Fin - 24-05-2016, 01:57
Impfungen gerichtlich durchsetzen - von CheGuevara - 24-05-2016, 04:59
RE: Impfungen gerichtlich durchsetzen - von kay - 24-05-2016, 09:12
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RE: Impfungen gerichtlich durchsetzen - von p__ - 24-05-2016, 10:01
RE: Impfungen gerichtlich durchsetzen - von kay - 24-05-2016, 11:03

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