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Impfungen gerichtlich durchsetzen
#6
(24-05-2016, 09:44)Fin schrieb: Von einem Antrag auf alleinige Sorge -und auch von einem Antrag auf den Teilbereich der Gesundheitsfürsorge- wird mir hier vor Ort durchgehend abgeraten. Sowohl von Elternberatern, als auch von Vätergruppen. Weil mir dann sofort unterstellt würde, dass ich der Mutter das Kind wegnehmen wolle.

Das hängt immer vom Kontext ab. Wenn sowieso ein Wechsel des Kindes angestrebt wird -was bei dir nicht der Fall ist- ist die Impfverweigerung ein guter, kräftiger Zusatzbooster. Ansonsten geht es tatsächlich nur darum, mit möglichst wenig Aufwand möglichst hohe Erfolgschancen zu erzielen und das wäre die Ersetzung der Unterschrift des anderen Elternteils. Ich habe aber Zweifel, ob das überhaupt geht. Eigentlich ist dafür ein Entscheid nach § 1628 BGB vorgesehen. Der belässt auch die gemeinsame Sorge und entscheidet nur für diese eine Sache, die Impfungen.

Entscheidungen dafür gibts massenhaft, ist eine relativ eindeutige Sache. Beispiel OLG FFM letztes Jahr: http://www.hefam.de/urteile/6UF15015.html
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Impfungen gerichtlich durchsetzen - von Fin - 24-05-2016, 01:57
RE: Impfungen gerichtlich durchsetzen - von kay - 24-05-2016, 09:12
RE: Impfungen gerichtlich durchsetzen - von Fin - 24-05-2016, 09:44
RE: Impfungen gerichtlich durchsetzen - von p__ - 24-05-2016, 10:01
RE: Impfungen gerichtlich durchsetzen - von kay - 24-05-2016, 11:03

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