24-05-2016, 11:03
(24-05-2016, 09:44)Fin schrieb: Von einem Antrag auf alleinige Sorge -und auch von einem Antrag auf den Teilbereich der Gesundheitsfürsorge- wird mir hier vor Ort durchgehend abgeraten. Sowohl von Elternberatern, als auch von Vätergruppen.
Aehnlichen Mist musste ich mir damals auch von allen moeglichen Leuten anhoeren. Letztendlich was das Jugendamt heilfroh, dass ich das Sorgerecht beantragt hatte und haette ich auf die Leute gehoert, waere die Situation jetzt nicht so wie sie zum Glueck ist. Hast Du Dir schon mal ueberlegt warum die gleich eine Heimunterbringung ins Spiel bringen? Vielleicht auch weil Du eben in der Vergangenheit nie geaeussert hast, dass Euer Kind auch bei Dir leben koennte. So wie ich das lese, hast Du nicht viel zu verlieren, ich wuerde da nicht lange fackeln und mit einem guten Anwalt das Sorgerecht beantragen. Mehr als dass der Antrag abgehlehnt wird, kann nicht passieren.
Als Vater und damit Elternteil 2. oder 3. Klasse, ist es oft egal was manN macht, es wird einem im Zweifellsfall sowieso negativ ausgelegt. Von daher wuerde ich auf jeden Fall das Sorgerecht beantragen wenn Du in der Lage bist, fuer Dein Kind zu sorgen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!