07-06-2016, 20:15
(06-06-2016, 20:44)p__ schrieb: Bei der Auskunft haben sich die Behörden enorme Rechte und Macht eingeräumt.
So isses
Nach längerem suchen nun doch noch selbst einen entsprechenden Beschluss gefunden: http://www.rechtsprechung-im-internet.de...focuspoint
Damit für meinen Fall abschließend geklärt...
Zitat:...auch eine Reihe anderere Schranken. Ich glaube zum Beispiel kaum, dass die Ex Kindesunterhalt zahlt.
Natürlich nicht, wo kämen wir denn da hin?!
Zitat:Also kannst du dein Einkommen nicht nur um den Kindesunterhalt bereinigen, sondern auch um einen Betreuungsbonus.
Was sind reell ansetzbare Summen/wo kann ich selbige finden? Bitte mehr Infos...
Zitat:Gib die Auskunft und warte cool ab, was sie machen.
Von Datensparsamkeit keine Spur auf diesen Formularen. Ich gehe davon aus, daß ich diese auch bei der Auskunft nach §94 SGB nicht benutzen muss, oder? Zwingend notwendig und sinnvolle Angaben in Textform, wie in der FAQ beschrieben?
Von allem folgenden werde ich berichten...
Badbeleuchtung