(19-06-2016, 09:25)Thailover schrieb: Es war wohl ein Fehler mit dieser Frau nach Deutschland zu gehen.Na wenn du das so siehst korrigiere halt deinen Fehler.
Ich bereue es noch heute meine Ex verlassen zu haben, hatten niemals Probleme
Wenn du am Kind hängst mache dir Gedanken um das Kind.
* Wurde bereits ein Vaterschaftstest durch geführt ? Wenn es bisher keinen Titel für Kindesunterhalt geben sollte ist das solltest du da blos nichts im Sinne einer Vaterschaftsanerkennung unterschreiben so lange der Vaterschaftstest durch geführt wurde.
Wenn du da erst einmal unterschrieben hast kommst du da nicht so schnell mehr heraus. Für den Fall das du nicht unterschreibst wirst du vermutlich zu dem Vaterschaftstest (den du ansonsten selbst oft nicht erreichen kannst) verdonnert. Das wäre ein Vorteil den du nicht leichtfertig verspielen solltest.
* Wurde das Kind in D geboren ?
* Und welche Staatsbürgerschaft hat es ?
* Steht das Kind im Pass seiner Mutter oder hat es einen eigenen (deutschen ?) Pass ?
Wie lautet eigentlich deine Frage ?
--
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A